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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

Restaurant Urgestein im Steinhäuser Hof, vertreten durch Hedi Rink
Rathausstrasse 6a, 67433 Neustadt *nachfolgend das Restaurant genannt*


1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten für sämtliche Reservierungen und
Bewirtungen in unserem Restaurant „Urgestein“ sowie der "Urgestein Bar" anderen Räumen oder
Geschäften des Steinhäuser Hofs.
Mit einer Reservierung auf der Grundlage dieser Regelungen erklären Sie sich mit
deren Geltung auch für alle Folgegeschäfte, d. h. jede zukünftige Inanspruchnahme
der von uns angebotenen Leistungen, einverstanden. Für künftige Reservierungen
gilt dies unabhängig davon, ob diese mündlich (z. B. telefonisch), per Email oder auf
andere Weise erfolgen.
2. Reservierungen und Stornierungen
Da unser Restaurant nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen aufweist und die von uns
angebotenen Speisen stets frisch und aufwändig zubereitet werden, können wir bei
der Vergabe und Reservierung der vorhandenen Plätze keine große Flexibilität
anbieten. Insbesondere sind wir im Fall von größeren Reservierungen regelmäßig
gezwungen, andere Gäste abzuweisen. Der Schaden, der uns durch eine
Nichteinhaltung oder unangemessen kurzfristige Absage von Reservierungen
entsteht, ist vor diesem Hintergrund erheblich. Wir bitten deshalb um Verständnis
dafür, dass wir uns vorbehalten, diesen Schaden gegebenenfalls nach Maßgabe der
nachfolgenden Regelungen geltend zu machen. Bitte verstehen Sie auch, dass wir in
so einem Fall Sie nicht nochmal extra benachrichtigen.
2.1 Wir behalten uns vor, eine Reservierung in unserem Restaurant (insbesondere
am Wochenende oder an anderen stark frequentierten Tagen) nur gegen
Hinterlegung einer Kreditkarteninformation vorzunehmen. Wir sind berechtigt, die
jeweilige Kreditkarte mit dem Bewirtungspreis (soweit dieser nicht unmittelbar im
Anschluss an die Bewirtung in unserem Restaurant beglichen wird) sowie einer
(nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen) gegebenenfalls geschuldeten
Entschädigung zu belasten. Dies gilt auch für den Bewirtungspreis oder
Entschädigungen aus Folgegeschäften (vgl. Ziffer 1.).
2.2 Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der
reservierten Plätze (d. h. der angekündigten Gäste) verbindlich. Sie können Ihre
Reservierung jedoch bis spätestens 24 Stunden vor der reservierten Zeit ganz oder
teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Gäste) stornieren, ohne dass Ihnen
dadurch Kosten entstehen. Das Gleiche (kostenfreie Stornierung nur bis spätestens
24 Stunden vor der reservierten Zeit) gilt – unabhängig von der Personenzahl – bei
Reservierungen für von uns angebotene (und jeweils ausdrücklich so bezeichnete)
“Special Events” (beispielsweise Valentinstag, Silvester oder exklusive
Veranstaltungen).
2.3 Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 2.2 genannten
Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw.
stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von EUR 50,00 zu berechnen. Das
Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch
genommen werden, d. h. die Gäste nicht oder nicht in der angekündigten Anzahl
erscheinen.
2.4 Sofern Sie die verspätete Stornierung bzw. die Nichtinanspruchnahme der
reservierten Plätze nicht zu vertreten haben, sind wir zur Geltendmachung einer
Entschädigung nicht berechtigt. Zudem bleibt Ihnen stets der Nachweis
unbenommen, dass uns infolge der verspäteten Stornierung oder des
Nichterscheinens kein Schaden entstanden ist oder dass dieser wesentlich niedriger
ist als die Entschädigung gemäß Ziffer 2.3.
2.5 Soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 20 Minuten nach der reservierten
Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht
erscheinen), sind wir berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben. Ziffer 2.3 und
2.4 gelten auch in diesem Fall. Einkünfte, die wir durch die anderweitige Vergabe der
Plätze erzielen, müssen und werden wir uns in diesem Fall jedoch auf die
Entschädigung gemäß Ziffer 2.3 anrechnen lassen.
2.6 Die Regelungen in Ziffer 2.5 finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar
erscheinen, die reservierten Plätze aber dennoch nicht in Anspruch nehmen, sondern
unser Restaurant wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr
Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich
ist, weitere Plätze bereitzustellen. Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir aufgrund
unseres Raumkonzeptes sowie bestehender öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen an
eine bestimmte Raumaufteilung sowie eine maximale Anzahl von Gästen gebunden
sind.
3. Rücktritt des Restaurants
3.1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Restaurant in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.3. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Räume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Restauranteistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
3.4. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

4. Exklusive Buchung
Die exklusive Buchung unseres Restaurants (für geschlossene Veranstaltungen) ist
nur aufgrund eines individuellen Angebots möglich, das wir Ihnen bei entsprechender
Verfügbarkeit gerne unterbreiten werden. Bitte sprechen Sie uns hierzu (am Besten
persönlich, telefonisch oder per Email) direkt an.
5. Zahlungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
5.1 Zahlungen sind in Euro und grundsätzlich durch Bar- oder EC-Zahlung zu
entrichten.
5.2 Wir sind nicht verpflichtet, 200-Euro-Scheine oder 500-Euro-Scheine als
Zahlungsmittel anzunehmen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir jeden
Abend nur begrenzte Wechselgeldvorräte im Restaurant vorhalten und auch das
Service-Personal nicht spontan bei anderen Restaurants nach zusätzlichem
Einwechseln großer Scheine fragen kann.
6. Gutscheine
Für die Einlösung von Gutscheinen, die durch uns ausgegeben werden, gelten die
nachfolgenden Bedingungen:
6.1 Ein Gutschein kann nur zur Bezahlung der in unserem Restaurant angebotenen
und konsumierten Speisen und Getränke verwendet werden. Eine Barauszahlung
des Gutscheinbetrages ist nicht möglich. Wir bitten hierfür um Verständnis.
6.2 Ein Gutschein kann jeweils nur einmal (bis zur Höhe des darin ausgewiesenen
Gesamtbetrages) zur Zahlung eingesetzt werden. Eine Aufteilung des
Gutscheinbetrages (z. B. auf mehrere Besuche) ist nicht möglich.
6.3 Etwa verbleibende Restbeträge (für den Fall, dass der Preis der konsumierten
Speisen und Getränke den im Gutschein ausgewiesenen Gesamtbetrag nicht
vollständig erreicht) können wir leider nicht bar auszahlen!
7. Haftung
Für unsere Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vertrag oder aus
anderen Rechtsgründen gelten die folgenden Bedingungen:
7.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für
Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursacht werden.
7.2 Für Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen fahrlässig verursacht werden, haften wir nur, wenn
7.2.1 wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Das sind Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung unsere Kunden regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen.
Wesentlich sind zudem Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
7.2.2 Pflichten zur Rücksicht auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen von Kunden
verletzt werden und diesen unsere Leistung nicht mehr zuzumuten ist.
7.3 Unsere Haftung ist in den in Ziffer 6.2 genannten Fällen auf den vorhersehbaren
vertragstypischen Schaden begrenzt. In allen anderen Fällen haften wir für einfache
Fahrlässigkeit nicht.
7.4 Die Haftungseinschränkungen gemäß Ziffer 6.2 und 6.3 gelten nicht für Schäden,
die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren. Sie
gelten zudem nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistig
verschwiegener Mängel oder aus einer Garantie sowie für alle anderen Fälle, in
denen die gesetzlichen Haftungsregeln zwingend sind.
7.5 Die vorstehenden Regelungen in dieser Ziffer 6. gelten entsprechend für eine
etwaige persönliche Haftung unserer Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
8.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
8.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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